Datenschutz und China

Auswirkungen des chinesischen Datenschutzgesetztes (PIPL) auf deutsche Unternehmen?

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Kurzgefasst für Macher

Seien Sie vor Ihrem Wettbewerb wenn es um Haftungsbegrenzung geht.

Kurzgefasst für Gewissenhafte

Die Einhaltung von Datenschutzvorschriften verlangt im täglichen Betrieb Aufwände in Ihrem Unternehmen. 

Vertrauen Sie auf unser Netzwerk und behalten Sie Schnittstellen zwischen Compliance und Arbeitsprozessen mit unserer Hilfe im Blick.

Kurzgefasst für Beständige

Viele vermeintliche Datenschützer arbeiten reaktiv im Unternehmen. 
Ihre gewohnten Ansprechpartner bieten Ihnen also nicht die besten Lösungen.

Vertrauen Sie bei uns auf persönliche Ansprechpartner, die nur in Ihrem Sinne arbeiten.

CHINA UND DATENSCHUTZ

Wer haftet eigentlich?

Als Unternehmer kennen Sie die Situation! Sie überlegen sich, wer haftet eigentlich bei einem Datenschutzverstoß im Unternehmen?

Wenn Sie sich fragen,

  • wie und mit welchen Lösungen Sie diese Herausforderung in den Griff bekommen, oder
  • etablierte Verfahren in Ihrem Unternehmen optimiert werden können

dann lesen Sie weiter.

Oder Sie informieren sich in einem garantiert unverbindlichen Gespräch »

Ansprechpartner

Dr. Kevin Marschall
Stephan Blazy
GDPC
Telefon: +49 641 93294200
Terminvereinbarung

Insights und Mehr

„Verantwortungsbewußte Unternehmensführung erfordert gerade heute Anpassungen in der Steuerung. Die SMK Gruppe kann Lösungen aufzeigen, gemeinsam erarbeiten und bei der Implementierung wichtige Hilfestellung bieten.“

Mike Kersting, SMK AG

PIPL – Personal Information Protection Law

Chinesisches Datenschutzgesetz stellt Unternehmen vor Herausforderungen

Wir möchten Sie heute über die Auswirkungen des Chinesischen Datenschutzgesetzes (Personal Information Protection Law – PIPL) auf deutsche Unternehmen informieren.

Sollten Sie keinerlei Dependancen in der Volksrepublik China besitzen und keinerlei Geschäftsbeziehungen zu chinesischen Unternehmen unterhalten, so müssen Sie nicht weiterlesen. In allen anderen Fällen empfehlen wir die Lektüre unserer nachfolgenden Zusammenfassung.

 

Um was geht es genau?

Zum 01.11.2021 tritt das erste chinesische Datenschutzgesetz in Kraft. Wesentliches Ziel des Gesetzes ist es, Datenmissbrauch und das Sammeln von Daten durch private Unternehmen zu unterbinden.
Da China einer der wichtigsten Handelspartner ist, hat dies auch entsprechende Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Es ist hierbei nicht von Belang, ob das (deutsche) Unternehmen personenbezogene Daten innerhalb oder außerhalb Chinas erhebt, da das Gesetz auch außerhalb der Grenzen Chinas Wirkung entfaltet. Hilfreich ist, dass sich das chinesische Gesetz an europäischen Datenschutzvorgaben (DSGVO & Co.) orientiert.

 

Auswirkungen auf deutsche/europäische Unternehmen

Da die konkreten Auswirkungen des neuen chinesischen Datenschutzgesetzes für jedes Unternehmen – je nach konkreter Ausgestaltung der Aktivitäten auf dem chinesischen Markt – unterschiedlich sind, können wir Ihnen nachfolgend nur eine summarische Auflistung einiger Pflichten geben:

    • Berichtspflichten gegenüber den chinesischen Aufsichtsbehörden
    • Benennung eines Ansprechpartners für Datenschutzfragen (z.B. ein Datenschutzbeauftragter)
    • Informationspflichten gegenüber den Betroffenen
    • Einholung von Einwilligungen für bestimmte Verarbeitungen wie bspw. für das Tracking
      Verbot von algorithmischer Preisdifferenzierung zwischen Nutzern/Kunden
    • Genehmigungsvorbehalt für internationale Datentransfers aus China heraus, einschließlich des Abschlusses entsprechender Standardverträge

Es ist zwar derzeit noch nicht klar, ob und wie konsequent die chinesischen Behörden das Gesetz gegenüber ausländischen/europäischen Unternehmen durchsetzen, jedoch empfiehlt es sich für in China tätige Unternehmen definitiv sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen.

Sie sind auf dem chinesischen Markt aktiv, unterhalten Geschäftsbeziehungen zu chinesischen Unternehmen und/oder haben spezifische Fragen zu den rechtlichen Anforderungen? Kommen Sie gerne auf uns zu!

 

Ihre Datenschutzexperten der GDPC
Dr. Kevin Marschall und Stephan Blazy

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