Fünf Tipps zu Deiner
KFZ-Versicherung
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Wusstest Du, dass
Versicherer in Deutschland eine KFZ Versicherung anbieten.
Wusstest Du, dass
Milliarden Euro Schadenaufwendungen jährlich gezahlt werden?
Wusstest Du, dass
wir mehr als 80 KFZ Versicherer in unserem Vergleichsrechner hinterlegt haben?
Warum eigentlich KFZ Versicherung?
Der private Pkw ist ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens und häufig auch unerlässlich für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Immerhin sind Mobilität und Flexibilität in der heutigen Zeit eine Grundvoraussetzung.
Wenn die eigenen vier Räder dann aufgrund eines Schadens ausfallen, ist schnelles Handeln gefragt. Mit einer Kfz-Versicherung können die finanziellen Folgen von Schäden am Fahrzeug aufgrund eines Unfalls, eines Diebstahls, eines Marderbisses, eines Glasbruchs oder eines Wildunfalls gut abgewendet werden.
Eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung benötigt jeder, der ein Kraftfahrzeug (Pkw, Lkw, Motorrad etc.) besitzt.
Was ist versichert?
Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie ist deshalb ein fester Bestandteil der Kraftfahrtversicherung.
Folgende Ergänzungen werden vom Versicherer angeboten:
• Teilkasko-Versicherung
• Vollkasko-Versicherung
Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz je nach Anbieter noch um:
• Fahrerschutz
• Insassen-Unfallversicherung
• Schutzbriefversicherung
• Rabattschutz
• GAP-Deckung
• Brems-, Bruch- und Betriebsschäden (BBB-Schäden)
Typische Versicherungsleistungen
- Haftpflicht-Versicherung:
Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges Dritten entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
- Teilkasko-Versicherung:
Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Bissschäden, Schäden an der Verkabelung
- Vollkasko-Versicherung:
selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen, Vandalismus
- Schutzbrief:
Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.
- Insassen-Unfallversicherung:
vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
- Fahrerschutz:
Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten)
5 Tipps
bei der Auswahl der richtigen
KFZ Versicherung!
1. Grobe Fahrlässigkeit
Die Umstände, wie es zu einem Schaden kommt, können ausschlaggebend dafür sein, ob dieser vom Versicherer übernommen wird. Läuft Ihnen ein Reh vors Auto, dann können Sie das nicht beeinflussen. Aber was, wenn Sie während der Fahrt abgelenkt waren? Oder eine Wetterwarnung nicht mitbekommen haben? Was, wenn Sie über eine rote Ampel fahren, weil Sie vielleicht meinten, dass Sie es noch in der Gelbphase schaffen?
Wäre es da nicht besser, Sie müssten sich keine Sorgen um Ihren Versicherungsschutz machen, wenn dann etwas passiert?
2. Die GAP Deckung
Die GAP-Deckung – auch Differenzdeckung – schließt die Lücke zwischen Ablöse- und Wiederbeschaffungswert des Leasing-Objektes.
Im Grunde ist es die Absicherung bei Leasing-Fahrzeugen schlechthin. Eine GAP-Deckung können Sie zusätzlich zu Ihrer Vollkasko abschließen. Oft sind die noch offenen Restbeiträge aus dem Leasingvertrag höher als der Wiederbeschaffungswert, der von der Versicherung ausgezahlt wird, denn der Wiederbeschaffungswert entspricht lediglich dem aktuellen Wert eines vergleichbaren Fahrzeuges.
Die offenen Leasing-Raten müssen dennoch weitergezahlt werden. Gut also, wenn an eine GAP-Deckung gedacht wurde.
Beispielrechnung
• Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges: 20 000 Euro
• Noch zu leistender Leasing-Restwert: 26 000 Euro
• GAP-Deckung übernimmt: 6 000 Euro
3. Freie Werkstattwahl
Mit zunehmendem Fahrzeugalter wird der Besuch in der Markenwerkstatt immer seltener und man sucht sich eine günstigere, freie Werkstatt.
Oft ist man dieser viele Jahre treu, baut ein Vertrauensverhältnis auf und fühlt sich gut aufgehoben. Die Ergebnisse nötiger Reparaturen sprechen schließlich für sich. Es liegt daher beispielsweise im Falle eines versicherten Kaskoschadens nahe, diesen auch dort richten zu lassen.
Falls Sie auf diese Freiheit verzichten können, ist eine Bindung an bestimmte Werkstätten eine Option, denn mittlerweile kooperiert jeder Kfz-Versicherer mit einem Netzwerk an Werkstätten, die Schäden zu vorgegebenen Sätzen regulieren.
Ihnen als Kunde wird dies mit dem Prädikat einer Partnerwerkstatt und einem Nachlass auf die Kaskoprämie schmackhaft gemacht.
Meist wird das Angebot noch mit einem Hol- und Bringservice und vielleicht sogar einem Mietwagen für die Dauer der Reparatur gewürzt.
4. Rabattschutz
In der Haftpflicht und in der Vollkasko werden Sie für schadenfreies Fahren belohnt und Jahr für Jahr in eine bessere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gestuft.
Je nach Stufe, in der man sich beim Schaden befindet, können die Auswirkungen auf den künftigen Beitrag enorm sein. Da kann es sich lohnen, gegen Mehrprämie einen Rabattschutz zu vereinbaren. Dadurch bleiben Sie im Schadenfall in derselben Stufe und der Beitrag bleibt grundsätzlich gleich.
Es gilt jedoch zu beachten, dass im Hintergrund bei den meisten Anbietern auf das Rabattgrundjahr zurückgestuft wird, von dem aus die Rabatt-Klasse eigentlich berechnet wird. Damit würde im Falle eines Versichererwechsels die Rabatt-Klasse beim neuen Versicherer niedriger ausfallen, als beim alten – sofern keine Sonderregelung besteht.
5. Zusatzleistungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge
Die Elektromobilität ist in Deutschland auf dem Vormarsch. E-Auto-Besitzer können ihren Tarif, auf ihre Bedürfnisse angepasst, erweitern.
Eine Erweiterung speziell zugeschnitten auf Elektro- und Hybridautos ist unumgänglich. Es gilt, sich die einzelnen Tarife entsprechend anzuschauen, denn hier gibt es mitunter verschiedene Leistungspakete.
Bei vielen Versicherern sind Wandladestationen sowie Akkus mitversichert. Die Kostenübernahme ist jedoch oftmals gedeckelt. Bei einem Totalschaden des Akkus wird der Neupreis erstattet; diese Leistung ist jedoch meist zeitlich begrenzt. Beim Laden ist Ihr Kfz vor Überspannungsschäden durch Blitzschlag geschützt. Oft ist auch das Ladekabel mitversichert; der Versicherer erstattet Ihnen bei einem Diebstahl die Kosten für den Ersatz. Bleiben Sie mit leerem Akku liegen, dann sorgt der integrierte Schutzbrief dafür, dass Sie entweder vor Ort Hilfe erhalten oder das Fahrzeug auf Kosten des Versicherers abgeschleppt wird.
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